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Infos & Bedigungen

Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit Euch unser 50-jähriges Jubiläum und ein schönes, friedliches Narrentreffen in Oberprechtal feiern zu dürfen. Damit der Fackelumzug am Samstag, der Jubiläumsumzug am Sonntag sowie das närrische Treiben für alle Beteiligten, Gäste, Anwohnerinnen und Anwohner sicher, respektvoll und unvergesslich werden, bitten wir alle teilnehmenden Zünfte und Gruppen um Beachtung der nachfolgenden Richtlinien. Sie schaffen einen verbindlichen Rahmen für einen reibungslosen Ablauf, den verantwortungsvollen Umgang miteinander und den Schutz unseres Ortes. Mit der Anmeldung erkennt jede teilnehmende Zunft diese Bedingungen verbindlich an.

50 Jahre Bergteufel Oberprechtal

Umzugsrichtlinien

für das Narrentreffen zum 50-jährigen Jubiläum der Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal e. V. 

Die Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal feiert vom 23. bis 24. Januar 2027 ihr 50-jähriges Jubiläum mit einem zweitägigen Narrentreffen.

Am Samstag, 23. Januar 2027, findet ein Fackelumzug mit anschließendem Narrentreiben im Narrendorf statt.
Am Sonntag, 24. Januar 2027, findet der große Jubiläumsumzug mit Vogteitreffen statt.

Für beide Veranstaltungstage gelten die nachfolgenden Umzugsrichtlinien. Sie orientieren sich an den Umzugsrichtlinien des Verbands Oberrheinischer Narrenzünfte e.V. und sind für alle teilnehmenden Zünfte, Gruppen, Untergruppierungen, Musiken, Hästrägerinnen und Hästräger sowie sonstige Umzugsteilnehmer verbindlich.

Ziel der Umzüge ist es, den Zuschauerinnen und Zuschauern die närrischen Bräuche, die Vielfalt der Zünfte und das Brauchtum in würdiger, sicherer und unterhaltsamer Weise zu präsentieren. Närrischer Schabernack ist ausdrücklich erwünscht, jedoch stets mit der notwendigen Vorsicht, Rücksichtnahme und dem gebotenen Anstand auszuüben. Zuschauerinnen und Zuschauer sollen erfreut und unterhalten, nicht belästigt, gefährdet oder verärgert werden.

1. Allgemeines Verhalten während der Umzüge

Die Umzüge sind zügig zu durchlaufen. Die einzelnen Gruppen haben geschlossen zusammenzubleiben und sollen sich nicht über eine längere Strecke auseinanderziehen. Hästrägerinnen und Hästräger kommen in der Gruppe am besten zur Wirkung und sollen nicht als Einzelfiguren über längere Strecken auftreten.

Sondervorführungen dürfen den Umzugsablauf nicht aufhalten. Beteiligte Gruppen haben sich nach einer Darbietung unverzüglich wieder der vorausgehenden Gruppe anzuschließen.

Alle Teilnehmenden haben im Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern sowie mit anderen Umzugsteilnehmern die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere sind Handlungen zu unterlassen, die zu Unfällen, Sachbeschädigungen oder Gefährdungen führen können. Das Herumspringen zwischen Musikerinnen und Musikern einer Kapelle ist zu unterlassen.

Den Anweisungen des Ordnungspersonals der Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal, der eingesetzten Sicherheitskräfte, der jeweiligen Vogteileitung sowie anwesender Vertreter des V.O.N. ist unverzüglich Folge zu leisten.

2. Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern

Bei aller närrischen Ausgelassenheit ist gegenüber allen Zuschauerinnen und Zuschauern der notwendige Anstand zu wahren.

Insbesondere verboten sind Handlungen, durch die die Bewegungsfreiheit von Zuschauerinnen und Zuschauern eingeschränkt wird. Hierzu zählen insbesondere:

  • Fesseln mit Kabelbindern, Klebeband oder ähnlichen Materialien,
  • Verpacken mit Christbaumnetzen oder vergleichbaren Gegenständen,
  • Festhalten, Umwickeln oder sonstige Handlungen, die Zuschauerinnen und Zuschauer gegen ihren Willen einschränken,
  • grobe, belästigende oder entwürdigende Späße.

Närrischer Schabernack darf nicht zu Verletzungen, Beschädigungen, Verschmutzungen oder unangemessenen Belästigungen führen.

3. Verbot von Konfetti und abfallintensiven Materialien

Für das gesamte Narrentreffen am 23. und 24. Januar 2027 gilt ein vollständiges Verbot von Konfetti sowie von sonstigen abfallintensiven oder schwer zu entfernenden Materialien.

Verboten sind insbesondere:

  • Konfetti jeglicher Art,
  • Sägemehl,
  • Bettfedern,
  • Styropor,
  • Reißwolfpapier,
  • Papierschnipsel,
  • Glitzer,
  • sonstige Streu-, Wurf- oder Füllmaterialien,
  • Materialien, die Kleidung, Gebäude, Straßen, Vorgärten, Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum verunreinigen können,
  • Materialien, die nur mit erhöhtem Aufwand zu reinigen oder zu entsorgen sind.

Ebenso verboten ist es, Materialien in die Kleidung von Zuschauerinnen und Zuschauern zu stopfen oder auf sonstige Weise an Personen, Fahrzeugen, Gebäuden oder Grundstücken anzubringen.

Der Einsatz von Auswurfmaschinen, Konfettikanonen oder vergleichbaren Vorrichtungen ist nicht gestattet.

Bei Verstößen gegen dieses Verbot trägt die verursachende Zunft beziehungsweise Gruppe sämtliche dadurch entstehenden Reinigungs-, Entsorgungs- und Folgekosten. Zusätzlich wird bei Nichteinhaltung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR gegenüber der verantwortlichen Zunft beziehungsweise Gruppe fällig.

Die teilnehmenden Zünfte haften auch für ihre Untergruppierungen, Einzelfiguren, Musiken, Wagenbesatzungen und sonstigen mitgeführten Teilnehmenden.

4. Wurfmaterial und Abgabe von Gegenständen

Zunftspezifische Produkte oder Gegenstände wie beispielsweise Süßigkeiten, kleine Präsente oder vergleichbare Gaben dürfen nur so ausgegeben werden, dass Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet werden.

Schwere oder harte Gegenstände dürfen nicht geworfen werden. Sie sind den Zuschauerinnen und Zuschauern direkt zu übergeben.

Das Werfen von Gegenständen in dicht stehende Zuschauermengen, auf Kinder, ältere Personen, Einsatzkräfte, Musikerinnen und Musiker oder andere Umzugsteilnehmer ist zu unterlassen.

5. Fahrzeuge, Wagen und fahrbare Aufbauten

Fahrzeuge, Umzugswagen, Anhänger, fahrbare Aufbauten oder vergleichbare Einrichtungen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch den Veranstalter sowie, soweit erforderlich, nach Abstimmung mit dem V.O.N. eingesetzt werden.

Die teilnehmende Zunft beziehungsweise Gruppe ist für den verkehrssicheren Zustand, die ordnungsgemäße Absicherung und die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verantwortlich.

Fahrbare Discos, Musikanlagen auf Fahrzeugen oder vergleichbare Beschallungseinrichtungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt wurden. Die Lautstärke ist so zu gestalten, dass Zuschauerinnen und Zuschauer, Anwohnerinnen und Anwohner, andere Gruppen sowie Einsatzkräfte nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

6. Aufstellung, Umzugsweg und Auflösung

Zu Beginn des jeweiligen Umzugs haben sich die teilnehmenden Gruppen rechtzeitig an den zugewiesenen Aufstellungsplätzen einzufinden.

Später auftretende Gruppen dürfen sich nicht entgegen der Laufrichtung auf dem Umzugsweg zu ihrem Aufstellungsplatz begeben, sobald der Umzug bereits begonnen hat.

Am Ende des Umzugs ist die Auflösung zügig vorzunehmen, damit nachfolgende Gruppen nicht behindert werden. Die Teilnehmenden sind anzuhalten, nicht über den Umzugsweg in die Ortschaft zurückzugehen, sofern dies nicht ausdrücklich durch den Veranstalter freigegeben ist.

7. Verantwortliche der teilnehmenden Zünfte

Jede teilnehmende Zunft einschließlich ihrer Untergruppierungen hat dem Veranstalter spätestens mit der Anmeldung mindestens eine verantwortliche Person für den jeweiligen Veranstaltungstag zu benennen.

Anzugeben sind:

  • Name,
  • E-Mail-Adresse,
  • Handynummer

Die benannten Verantwortlichen müssen während der Veranstaltung erreichbar sein und sind verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Richtlinien innerhalb ihrer Zunft beziehungsweise Gruppe hinzuwirken.

8. Ordnungspersonal und Weisungsrecht

Das Ordnungspersonal des Veranstalters, der Narrenrat sowie anwesende Vertreter des V.O.N. sind berechtigt, die Einhaltung dieser Richtlinien bei der Aufstellung, während des Umzugs und bei der Auflösung zu überwachen.

Bei Beanstandungen können angemessene und geeignete Maßnahmen getroffen werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Ermahnung der verantwortlichen Personen,
  • Aufforderung zur sofortigen Unterlassung eines Verstoßes,
  • Entfernung einzelner Teilnehmender aus dem Umzug,
  • Ausschluss einer Gruppe oder Zunft vom weiteren Umzug,
  • Meldung an die jeweilige Vogteileitung und den V.O.N.-Vorstand,
  • Geltendmachung von Reinigungs-, Entsorgungs- und Folgekosten,
  • Erhebung der Vertragsstrafe bei Verstößen gegen das Material- und Konfettiverbot.

Bei Weigerung oder schwerwiegenden Verstößen kann die Teilnahme am Umzug versagt oder beendet werden. Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines solchen Ausschlusses bestehen nicht.

9. Folgen bei Verstößen

Die Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal e. V., die jeweilige Vogteileitung und der V.O.N. behalten sich vor, Verstöße zu dokumentieren und in Abstimmung miteinander weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann einer beanstandeten Zunft einschließlich ihrer Untergruppierungen die Teilnahme an einem oder mehreren künftigen Umzügen oder Veranstaltungen versagt werden.

Unabhängig davon bleiben weitergehende Ansprüche des Veranstalters, insbesondere auf Ersatz von Schäden, Reinigungs-, Entsorgungs- und Folgekosten, ausdrücklich vorbehalten.

10. Anerkennung der Richtlinien

Mit der Anmeldung zum Narrentreffen am 23. und/oder am 24. Januar 2027 erkennt die teilnehmende Zunft beziehungsweise Gruppe diese Umzugsrichtlinien verbindlich an.

Die teilnehmenden Zünfte verpflichten sich, alle mitwirkenden Personen, Untergruppierungen, Wagenbesatzungen, Musiken und sonstigen Teilnehmenden rechtzeitig über diese Richtlinien zu informieren und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.

Diese Richtlinien gelten für beide Veranstaltungstage, insbesondere für den Fackelumzug am Samstag sowie für den Jubiläumsumzug mit Vogteitreffen am Sonntag.

Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal
50-jähriges Jubiläum
23. und 24. Januar 2027